Mit der Winterzeit und den bevorstehenden Feiertagen wird einem das Jahresende noch einmal bewusster vor Augen geführt.
Der 31.12. ist nicht nur der letzte Tag des Jahres, sondern auch der Stichtag deiner Inventur!
Nutze die Tage zwischen den Feiertagen für deine Inventur!
Unsere Lösungen für deine Inventur
bis zu 34m hoch
• Elektro oder Diesel
• auch mit Raupen verfügbar
• Plattformkapazität bis zu 1,1 t
bis zu 14,25m hoch
• Elektro oder Mech. Push around-Antrieb
• auch mit Non-marking-Reifen verfügbar
• Plattformkapazität bis zu 250kg
Willst Du dein Lager mal wieder auf Vordermann bringen?
Tragkraft bis zu 33t
• Elektro, LPG, Diesel und mit Stage-V-Motor verfügbar
• auch mit Non-marking-Reifen ausgestattet
• kompakte Abmessungen und einfach zu bedienen
Palettenwagen, Schubmaststapler, Hochhubwagen & Zubehör
Tragkraft bis zu 2,5t
• Elektrisch oder manuell bedienbar
• einfache Bedienung, je nach Typ auch ergonomische Bedienung möglich
• Gabelstaplerzubehör mit Kapazitäten bis zu 7t
Produkte ansehen
Wir bieten Dir dazu die passenden Schulungen
• Gapelstapler
• Schubmaststapler
• Mitgänger-Flurförderzeuge
• Jährliche Unterweisungen
Weitere Informationen zu unseren Schulungen findest Du hier:
Der kombinierte Gabelstapler-/Schubmaststapler-/EPT-Grundkurs ist ein zweitägiger Kurs der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Zunächst erlernt man die Kenntnisse, die für den sicheren Umgang mit den Maschinen erforderlich sind und dann beginnt man, diese Kenntnisse in die Praxis umzusetzen. Sowohl der theoretische als auch der praktische Teil werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Wenn du beide Prüfungen erfolgreich abgelegt hast, erhältst du deine Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss in Deutschland jedes Jahr aufgefrischt werden. Um die Bescheinigung zu erneuern, musst du nach einem Jahr einen Auffrischungskurs besuchen.
Die Arbeitgeber müssen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter kompetent sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Im Falle eines Unfalls muss ein Unternehmen gegenüber der Arbeitsaufsichtsbehörde und der Versicherung nachweisen können, dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß unterwiesen worden ist. Dies kann mit einer Bescheinigung geschehen. Daher ist es für einen Arbeitgeber wichtig, dass seine Mitarbeiter an einer Schulung teilnehmen.